Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
Kurzbeschreibung
Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) konkretisiert das Sprengstoffgesetz (SprengG) und regelt den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie pyrotechnischen Gegenständen.
Sie enthält insbesondere Vorschriften über Erlaubnisse, Anzeigen, Fachkunde, Lagerung, Kennzeichnung, Verwendung und den sicheren Umgang mit Explosivstoffen und Feuerwerkskörpern. Ziel ist es, Gefahren für Menschen, Sachwerte und Umwelt zu vermeiden.
Zweck
- Sprengstoffgesetz konkretisieren
- Sicheren Umgang mit Explosivstoffen gewährleisten
- Beschäftigte und Bevölkerung schützen
- Einheitliche Anforderungen an Fachkunde und Erlaubnisse festlegen
- Explosionsgefahren minimieren
Themen
Die detaillierte Struktur der Verordnung (Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/
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