Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
Kurzbeschreibung
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist einer der beiden grundlegenden Gründungsverträge der Europäischen Union. Er regelt die Zuständigkeiten der Europäischen Union, ihre Politikbereiche sowie die Arbeitsweise der europäischen Organe. Gemeinsam mit dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) bildet der AEUV die wichtigste Rechtsgrundlage des europäischen Rechts.
Der AEUV legt fest, in welchen Bereichen die Europäische Union tätig werden darf, wie europäische Gesetze entstehen und welche Rechte sowie Pflichten sich für Mitgliedstaaten, Unternehmen und Bürger ergeben.
Für Arbeitsrecht, Sozialrecht, Datenschutz, Binnenmarkt, Verbraucherschutz und Umweltrecht besitzt der AEUV eine herausragende Bedeutung.
Gesetzliche Grundlagen
Der AEUV selbst ist Teil des europäischen Primärrechts.
Er steht in engem Zusammenhang mit:
- Vertrag über die Europäische Union (EUV)
- EU Grundrechtecharta
- EU Recht
- EuGH
- Binnenmarkt
- EU Institutionen
Der heutige AEUV geht auf den ehemaligen EG-Vertrag zurück und wurde insbesondere durch den Vertrag von Lissabon grundlegend überarbeitet.
Ziele des AEUV
Der AEUV verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Funktionsfähigkeit der Europäischen Union sicherstellen
- Binnenmarkt verwirklichen
- wirtschaftliche Zusammenarbeit fördern
- sozialen Fortschritt unterstützen
- Arbeitnehmerrechte stärken
- Wettbewerb sichern
- Umwelt schützen
- Verbraucher schützen
- Freizügigkeit gewährleisten
- nachhaltige Entwicklung fördern
Bedeutung des AEUV
Der AEUV bildet die rechtliche Grundlage zahlreicher europäischer Politikbereiche.
Hierzu gehören insbesondere:
- Binnenmarkt
- Arbeitsrecht
- Sozialpolitik
- Wettbewerb
- Landwirtschaft
- Umweltrecht
- Verbraucherschutz
- Datenschutz
- Verkehr
- Energie
- Digitalisierung
- Forschung
Viele deutsche Gesetze beruhen unmittelbar oder mittelbar auf Vorschriften des AEUV.
Grundprinzip
Europäische Verträge
⬇️
AEUV
⬇️
Zuständigkeiten der EU
⬇️
Europäische Gesetzgebung
⬇️
Umsetzung durch Mitgliedstaaten
⬇️
Anwendung im Alltag
Aufbau des AEUV
Der AEUV gliedert sich in mehrere Teile.
Er regelt unter anderem:
- Grundsätze der Europäischen Union
- Zuständigkeiten
- Binnenmarkt
- Freizügigkeit
- Wettbewerb
- Wirtschafts- und Währungspolitik
- Beschäftigung
- Sozialpolitik
- Umwelt
- Verbraucherschutz
- Verkehr
- Forschung
- Institutionen
- Finanzen
- Außenbeziehungen
Dadurch bildet der AEUV die zentrale Arbeitsgrundlage der Europäischen Union.
Zuständigkeiten der Europäischen Union
Der AEUV unterscheidet verschiedene Zuständigkeiten.
Ausschließliche Zuständigkeiten
In bestimmten Bereichen darf ausschließlich die Europäische Union gesetzgeberisch tätig werden.
Beispiele:
- Zollunion
- Wettbewerbsvorschriften für den Binnenmarkt
- gemeinsame Handelspolitik
- Währungspolitik der Eurozone
Geteilte Zuständigkeiten
In vielen Bereichen teilen sich die Europäische Union und die Mitgliedstaaten die Gesetzgebung.
Beispiele:
- Umwelt
- Verbraucherschutz
- Verkehr
- Energie
- Landwirtschaft
- Binnenmarkt
- Sozialpolitik (teilweise)
Unterstützende Zuständigkeiten
Hier unterstützt die Europäische Union lediglich die Mitgliedstaaten.
Beispiele:
- Bildung
- Kultur
- Tourismus
- Sport
- Katastrophenschutz
Binnenmarkt
Ein zentrales Ziel des AEUV ist der europäische Binnenmarkt.
Er beruht auf den vier Grundfreiheiten:
- freier Warenverkehr
- Arbeitnehmerfreizügigkeit
- Dienstleistungsfreiheit
- freier Kapitalverkehr
Diese Grundfreiheiten ermöglichen den freien Austausch innerhalb der Europäischen Union.
Arbeitnehmerfreizügigkeit
Ein besonders wichtiger Bestandteil des AEUV ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Sie ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union:
- Arbeitsplatzwahl in anderen Mitgliedstaaten
- freien Wohnortwechsel
- Gleichbehandlung
- Zugang zum Arbeitsmarkt
- Schutz vor Diskriminierung
Hierdurch wird die Mobilität innerhalb Europas erheblich erleichtert.
Sozialpolitik
Der AEUV enthält zahlreiche Grundlagen für die europäische Sozialpolitik.
Hierzu gehören insbesondere:
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- Gesundheitsschutz
- Arbeitsschutz
- Gleichstellung
- sozialer Dialog
- Beschäftigungsförderung
- Qualifizierung
- soziale Sicherheit
Viele europäische Richtlinien zum Arbeitsrecht beruhen auf diesen Vorschriften.
Wettbewerbsrecht
Der AEUV schützt den fairen Wettbewerb.
Hierzu gehören Regelungen gegen:
- Kartelle
- Missbrauch marktbeherrschender Stellungen
- unzulässige staatliche Beihilfen
- Wettbewerbsbeschränkungen
Dadurch soll ein funktionierender Binnenmarkt gewährleistet werden.
Umweltpolitik
Der AEUV verpflichtet die Europäische Union auch zum Schutz der Umwelt.
Ziele sind insbesondere:
- nachhaltige Entwicklung
- Klimaschutz
- Ressourcenschonung
- Umweltschutz
- Gesundheitsschutz
Viele europäische Umweltvorschriften beruhen unmittelbar auf dem AEUV.
Gesetzgebungsverfahren
Der AEUV regelt auch, wie europäische Gesetze entstehen.
Der typische Ablauf:
Europäische Kommission
⬇️
Gesetzesvorschlag
⬇️
Europäisches Parlament
⬇️
Rat der Europäischen Union
⬇️
Beschluss
⬇️
Verordnung oder Richtlinie
⬇️
Anwendung in den Mitgliedstaaten
Bedeutung für Beschäftigte
Beschäftigte profitieren insbesondere durch:
- Arbeitnehmerfreizügigkeit
- Diskriminierungsschutz
- Arbeitsschutz
- Datenschutz
- Sozialrechte
- Gleichbehandlung
- Verbraucherschutz
Viele Rechte beruhen unmittelbar oder mittelbar auf dem AEUV.
Bedeutung für Arbeitgeber
Arbeitgeber profitieren unter anderem durch:
- freien Binnenmarkt
- europaweiten Handel
- einheitliche Wettbewerbsregeln
- gemeinsame Produktstandards
- Rechtssicherheit
- Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt
Gleichzeitig müssen zahlreiche europäische Vorgaben eingehalten werden.
Bedeutung für Betriebsräte
Für Betriebsräte ist der AEUV insbesondere relevant bei:
- Arbeitsrecht
- Arbeitsschutz
- Datenschutz
- Gleichbehandlung
- Mitbestimmung auf europäischer Ebene
- Europäische Betriebsräte
- Arbeitnehmerfreizügigkeit
- Digitalisierung
Viele Änderungen des deutschen Arbeitsrechts beruhen auf europäischen Richtlinien, deren Grundlage der AEUV bildet.
Bedeutung für Vertrauensleute
Vertrauensleute können:
- über europäische Entwicklungen informieren
- Beschäftigte bei Fragen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit unterstützen
- Auswirkungen neuer EU-Regelungen erklären
- den Betriebsrat unterstützen
Typische Arbeitgeberfehler
- europäische Vorgaben unterschätzen
- Arbeitnehmerfreizügigkeit fehlerhaft anwenden
- Gleichbehandlungsgrundsätze missachten
- neue EU-Regelungen zu spät umsetzen
- Compliance unzureichend organisieren
Typische Fehler von Betriebsräten
- europäische Rechtsgrundlagen nicht berücksichtigen
- Auswirkungen neuer Richtlinien unterschätzen
- Informationsrechte nicht nutzen
- europäische Entwicklungen zu spät verfolgen
Praxisbeispiel
Ein deutsches Unternehmen stellt Fachkräfte aus mehreren EU-Mitgliedstaaten ein.
Dabei gelten die Regelungen des AEUV zur Arbeitnehmerfreizügigkeit und Gleichbehandlung. Der Betriebsrat achtet darauf, dass alle Beschäftigten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit gleich behandelt werden und europäische arbeitsrechtliche Vorgaben eingehalten werden.
Verhältnis zu anderen Themen
| Thema | Zusammenhang |
|--------|--------------|
| Vertrag über die Europäische Union (EUV) | gemeinsames Primärrecht |
| EU Recht | rechtliche Grundlage |
| EU Institutionen | Arbeitsweise der Organe |
| Binnenmarkt | zentrale Zielsetzung |
| EU Sozialrecht | Sozialpolitik nach dem AEUV |
| EuGH | Auslegung des AEUV |
| Arbeitnehmerfreizügigkeit | wesentliche Grundfreiheit |
| Grundfreiheiten der EU | Kernbestandteil des Binnenmarktes |
Merksatz
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) regelt die Zuständigkeiten, Politikbereiche und Arbeitsweise der Europäischen Union. Er bildet gemeinsam mit dem EUV die wichtigste Rechtsgrundlage des europäischen Rechts und schafft den rechtlichen Rahmen für Binnenmarkt, Sozialpolitik, Wettbewerb und zahlreiche weitere Bereiche.
Bezug zu Knoten
- Vertrag über die Europäische Union (EUV)
- EU Recht
- EU Institutionen
- Binnenmarkt
- Grundfreiheiten der EU
- Arbeitnehmerfreizügigkeit
- EU Sozialrecht
- EuGH
- Europäische Kommission
- Europäisches Parlament
- Rat der Europäischen Union
- Wettbewerbsrecht
- Arbeitsschutz
- EU Datenschutzrecht
- Verbraucherschutz
Praxisrelevanz
Der AEUV beeinflusst den Arbeitsalltag in Deutschland weit stärker, als häufig angenommen wird. Zahlreiche Regelungen zum Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Datenschutz, Verbraucherschutz und Umweltrecht haben ihre Grundlage im AEUV. Für Betriebsräte und Vertrauensleute ist ein Grundverständnis des Vertrags wichtig, um europäische Entwicklungen einordnen und deren Auswirkungen auf Beschäftigte und Unternehmen frühzeitig erkennen zu können.