ApBetrO - Verordnung über den Betrieb von Apotheken
Wissensnotiz · AELS Wissensseite

ApBetrO - Verordnung über den Betrieb von Apotheken

Diese AELS-Wissensseite vermittelt zentrale Inhalte zu ApBetrO - Verordnung über den Betrieb von Apotheken, ordnet Zusammenhänge ein und führt zu passenden Quellen und verwandten Themen.

151 Wörter 1 Min. Lesezeit 0 Stichworte 21 Verknüpfungen

Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)

Kurzbeschreibung

Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) konkretisiert das Apothekengesetz (ApoG) und regelt die ordnungsgemäße Organisation und den Betrieb öffentlicher Apotheken sowie Krankenhausapotheken.

Sie enthält Vorschriften über Personal, Betriebsräume, Ausstattung, Qualitätsmanagement, Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln, Lagerung, Dokumentation, Beratung sowie Hygiene. Ziel ist die sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln.


Zweck

  • Sicheren Apothekenbetrieb gewährleisten
  • Qualität der Arzneimittelversorgung sicherstellen
  • Patientensicherheit stärken
  • Anforderungen an Personal und Ausstattung festlegen
  • Qualitätsmanagement und Dokumentation regeln

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Teile, Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/apobetro_1987/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/apobetro_1987/

Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.

Alle automatisch erzeugten Daten (Index, Beziehungen, Qualitätsbewertung usw.) werden ausschließlich in den AELS-Datenstrukturen gespeichert und niemals in dieser Datei.

Empfehlungen

Ähnliche Inhalte zu ApBetrO - Verordnung über den Betrieb von Apotheken

AELS

Hinweis

Keine Rechtsberatung

Diese Inhalte dienen der Information, Orientierung und Wissensorganisation. Für verbindliche Rechtsberatung sind qualifizierte Stellen wie Anwältinnen, Gewerkschaften oder zuständige Beratungsstellen einzubeziehen.