ATA-OTA-G - Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten
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ATA-OTA-Gesetz (ATA-OTA-G)

Kurzbeschreibung

Das ATA-OTA-Gesetz regelt die Ausbildung, Prüfung, Berufszulassung und Führung der Berufsbezeichnungen für Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten (ATA) sowie Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten (OTA).

Es schafft bundeseinheitliche Ausbildungsstandards und dient der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung im Operations- und Anästhesiebereich.


Zweck

  • Einheitliche Ausbildung für ATA und OTA schaffen
  • Patientensicherheit gewährleisten
  • Berufszugang bundeseinheitlich regeln
  • Ausbildungsqualität sicherstellen
  • Berufsbild gesetzlich verankern

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/ata-ota-g/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

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