ATA-OTA-Gesetz (ATA-OTA-G)
Kurzbeschreibung
Das ATA-OTA-Gesetz regelt die Ausbildung, Prüfung, Berufszulassung und Führung der Berufsbezeichnungen für Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten (ATA) sowie Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten (OTA).
Es schafft bundeseinheitliche Ausbildungsstandards und dient der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung im Operations- und Anästhesiebereich.
Zweck
- Einheitliche Ausbildung für ATA und OTA schaffen
- Patientensicherheit gewährleisten
- Berufszugang bundeseinheitlich regeln
- Ausbildungsqualität sicherstellen
- Berufsbild gesetzlich verankern
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/ata-ota-g/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/ata-ota-g/
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