Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV)
Kurzbeschreibung
Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV) regelt die fachlichen und pädagogischen Anforderungen an Personen, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausbilden möchten.
Sie legt fest, welche berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen Ausbilderinnen und Ausbilder nachweisen müssen und bildet die Grundlage für die Ausbildereignungsprüfung (AEVO-Prüfung bzw. AdA-Schein).
Zweck
- Qualität der Berufsausbildung sichern
- Eignung von Ausbilderinnen und Ausbildern gewährleisten
- Einheitliche Anforderungen an die Ausbildung festlegen
- Berufs- und arbeitspädagogische Kompetenzen fördern
- Fachgerechte Ausbildung von Auszubildenden sicherstellen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/ausbeignv_2009/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/ausbeignv_2009/
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