AusbEignV - Ausbilder-Eignungsverordnung
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AusbEignV - Ausbilder-Eignungsverordnung

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Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV)

Kurzbeschreibung

Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV) regelt die fachlichen und pädagogischen Anforderungen an Personen, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausbilden möchten.

Sie legt fest, welche berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen Ausbilderinnen und Ausbilder nachweisen müssen und bildet die Grundlage für die Ausbildereignungsprüfung (AEVO-Prüfung bzw. AdA-Schein).


Zweck

  • Qualität der Berufsausbildung sichern
  • Eignung von Ausbilderinnen und Ausbildern gewährleisten
  • Einheitliche Anforderungen an die Ausbildung festlegen
  • Berufs- und arbeitspädagogische Kompetenzen fördern
  • Fachgerechte Ausbildung von Auszubildenden sicherstellen

Themen

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Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/ausbeignv_2009/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/ausbeignv_2009/

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