Baustellenverordnung (BaustellV)
Kurzbeschreibung
Die Baustellenverordnung (BaustellV) regelt Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auf Baustellen.
Sie enthält Vorschriften zur Planung und Koordinierung von Bauvorhaben, zur Bestellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) sowie zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe-Plänen). Ziel ist es, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren auf Baustellen zu vermeiden.
Zweck
- Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen gewährleisten
- Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber koordinieren
- Arbeitsunfälle verhindern
- Gefährdungen frühzeitig erkennen und vermeiden
- Anforderungen an Bauherren und Arbeitgeber festlegen
Themen
Die detaillierte Struktur der Verordnung (Abschnitte, Paragraphen und Anhänge) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/
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