Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Kurzbeschreibung
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt und konkretisiert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Deutschland.
Es enthält insbesondere Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz, zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Aufgaben der Datenschutzaufsichtsbehörden sowie zu den Rechten betroffener Personen.
Zweck
- Schutz personenbezogener Daten gewährleisten
- Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis regeln
- Vorgaben der DSGVO ergänzen
- Rechte betroffener Personen stärken
- Rechtssicherheit bei der Datenverarbeitung schaffen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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