BeschV - Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern
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BeschV - Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern

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Beschäftigungsverordnung (BeschV)

Kurzbeschreibung

Die Beschäftigungsverordnung (BeschV) regelt, unter welchen Voraussetzungen Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen dürfen.

Sie ergänzt insbesondere das Aufenthaltsgesetz und bestimmt, in welchen Fällen eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist oder entfallen kann. Die Verordnung enthält zudem Regelungen zur Beschäftigung von Fachkräften, Auszubildenden sowie weiteren Personengruppen aus Drittstaaten.


Zweck

  • Zugang ausländischer Arbeitskräfte zum deutschen Arbeitsmarkt regeln
  • Fachkräfteeinwanderung unterstützen
  • Voraussetzungen für Beschäftigung festlegen
  • Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte schaffen
  • Arbeitsmarktpolitische Ziele umsetzen

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Abschnitte, Paragraphen und Anhänge) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/

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