Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Kurzbeschreibung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die sichere Bereitstellung und Verwendung von Arbeitsmitteln sowie den sicheren Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
Sie konkretisiert die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsmittel auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung sicher auszuwählen, bereitzustellen, zu verwenden und regelmäßig prüfen zu lassen.
Zweck
- Sicherheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gewährleisten
- Beschäftigte vor Gefährdungen schützen
- Anforderungen an Prüfungen von Arbeitsmitteln festlegen
- Den sicheren Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen sicherstellen
- Das Arbeitsschutzgesetz konkretisieren
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/
Hinweise
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