BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung
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BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung

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Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Kurzbeschreibung

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die sichere Bereitstellung und Verwendung von Arbeitsmitteln sowie den sicheren Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.

Sie konkretisiert die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsmittel auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung sicher auszuwählen, bereitzustellen, zu verwenden und regelmäßig prüfen zu lassen.


Zweck

  • Sicherheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gewährleisten
  • Beschäftigte vor Gefährdungen schützen
  • Anforderungen an Prüfungen von Arbeitsmitteln festlegen
  • Den sicheren Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen sicherstellen
  • Das Arbeitsschutzgesetz konkretisieren

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Abschnitte, Paragraphen und Anhänge) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/

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