Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Kurzbeschreibung
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und verpflichtet insbesondere öffentliche Stellen des Bundes zur Herstellung von Barrierefreiheit sowie zur Vermeidung von Benachteiligungen.
Es ergänzt andere Gleichstellungs- und Sozialgesetze und bildet eine wichtige Grundlage für Inklusion, barrierefreie Kommunikation und den diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Angeboten.
Zweck
- Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen fördern
- Benachteiligungen verhindern
- Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich schaffen
- Selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen
- Inklusion stärken
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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