Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Kurzbeschreibung
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen und der Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme und ähnlichen Einwirkungen.
Es bildet die zentrale Rechtsgrundlage des deutschen Immissionsschutzrechts und enthält insbesondere Vorschriften für die Errichtung, den Betrieb und die Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen.
Zweck
- Menschen und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen
- Luft-, Lärm- und Schadstoffbelastungen verringern
- Genehmigung und Überwachung von Anlagen regeln
- Nachhaltigen Umweltschutz fördern
- Gesundheit und Lebensqualität verbessern
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/
Hinweise
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