Biostoffverordnung (BioStoffV)
Kurzbeschreibung
Die Biostoffverordnung (BioStoffV) regelt den Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.
Sie konkretisiert die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe zu beurteilen sowie geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um Infektionen, Allergien und andere gesundheitliche Risiken zu vermeiden.
Zweck
- Beschäftigte vor biologischen Arbeitsstoffen schützen
- Infektions- und Gesundheitsrisiken minimieren
- Gefährdungsbeurteilungen für Biostoffe sicherstellen
- Schutzmaßnahmen und Hygienestandards festlegen
- Das Arbeitsschutzgesetz konkretisieren
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/biostoffv_2013/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/biostoffv_2013/
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