BLG - Bundesleistungsgesetz
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Bundesleistungsgesetz (BLG)

Kurzbeschreibung

Das Bundesleistungsgesetz (BLG) regelt die Inanspruchnahme von Sach- und Dienstleistungen zur Deckung des Bedarfs der Bundeswehr sowie zur Sicherstellung staatlicher Aufgaben in besonderen Krisen-, Spannungs- oder Verteidigungslagen.

Es schafft die rechtlichen Voraussetzungen, unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen von Unternehmen und Privatpersonen für Zwecke der Landesverteidigung und öffentlichen Sicherheit heranzuziehen.


Zweck

  • Versorgung im Spannungs- und Verteidigungsfall sicherstellen
  • Staatliche Leistungsansprüche gesetzlich regeln
  • Sach- und Dienstleistungen verfügbar machen
  • Landesverteidigung unterstützen
  • Rechtssicherheit für Leistungsanforderungen schaffen

Themen

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Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/blg/


Hinweise

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