Bundesleistungsgesetz (BLG)
Kurzbeschreibung
Das Bundesleistungsgesetz (BLG) regelt die Inanspruchnahme von Sach- und Dienstleistungen zur Deckung des Bedarfs der Bundeswehr sowie zur Sicherstellung staatlicher Aufgaben in besonderen Krisen-, Spannungs- oder Verteidigungslagen.
Es schafft die rechtlichen Voraussetzungen, unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen von Unternehmen und Privatpersonen für Zwecke der Landesverteidigung und öffentlichen Sicherheit heranzuziehen.
Zweck
- Versorgung im Spannungs- und Verteidigungsfall sicherstellen
- Staatliche Leistungsansprüche gesetzlich regeln
- Sach- und Dienstleistungen verfügbar machen
- Landesverteidigung unterstützen
- Rechtssicherheit für Leistungsanforderungen schaffen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/blg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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