Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
Kurzbeschreibung
Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) regelt die Interessenvertretung der Beschäftigten in den Dienststellen des Bundes.
Es enthält Vorschriften über die Wahl, Aufgaben, Rechte und Pflichten der Personalvertretungen sowie über die Mitbestimmung, Mitwirkung und Beteiligung der Personalräte. Darüber hinaus regelt es die Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie die Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitung und Personalrat.
Zweck
- Mitbestimmung im öffentlichen Dienst gewährleisten
- Rechte der Beschäftigten des Bundes schützen
- Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitung und Personalrat fördern
- Demokratische Interessenvertretung sicherstellen
- Rechtssicherheit im Personalvertretungsrecht schaffen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg_2021/
Hinweise
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