BSIG - Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen
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BSIG - Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen

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Kurzbeschreibung

Das BSIG regelt die Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie Anforderungen an die Sicherheit informationstechnischer Systeme und Einrichtungen.

Es bildet eine zentrale Grundlage des deutschen IT-Sicherheitsrechts und enthält insbesondere Regelungen zur Abwehr von Cybergefahren, zum Schutz kritischer und besonders wichtiger Einrichtungen sowie zu Sicherheits- und Meldepflichten.


Zweck

  • Informations- und Cybersicherheit stärken
  • Kritische und besonders wichtige Einrichtungen schützen
  • Aufgaben und Befugnisse des BSI festlegen
  • Sicherheitsvorfälle frühzeitig erkennen und bewältigen
  • Einheitliche Anforderungen an das IT-Risikomanagement schaffen

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Kapitel, Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2025/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2025/

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