Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Kurzbeschreibung
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den gesetzlichen Mindesturlaub von Arbeitnehmern in Deutschland.
Es bestimmt insbesondere den Anspruch auf Erholungsurlaub, dessen Dauer, die Voraussetzungen für die Gewährung, die zeitliche Festlegung, das Urlaubsentgelt sowie die Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Zweck
- Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub sichern
- Gesundheit und Erholung der Beschäftigten fördern
- Mindeststandards für den Urlaub festlegen
- Rechtssicherheit bei Urlaubsansprüchen schaffen
- Arbeitnehmer vor Benachteiligungen schützen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/
Hinweise
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