BUrlG - Bundesurlaubsgesetz
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BUrlG - Bundesurlaubsgesetz

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Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Kurzbeschreibung

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den gesetzlichen Mindesturlaub von Arbeitnehmern in Deutschland.

Es bestimmt insbesondere den Anspruch auf Erholungsurlaub, dessen Dauer, die Voraussetzungen für die Gewährung, die zeitliche Festlegung, das Urlaubsentgelt sowie die Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.


Zweck

  • Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub sichern
  • Gesundheit und Erholung der Beschäftigten fördern
  • Mindeststandards für den Urlaub festlegen
  • Rechtssicherheit bei Urlaubsansprüchen schaffen
  • Arbeitnehmer vor Benachteiligungen schützen

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Abschnitte, Paragraphen und Anhänge) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

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