Bundesärzteordnung (BÄO)
Kurzbeschreibung
Die Bundesärzteordnung (BÄO) regelt die Approbation, Berufsausübung und grundlegenden berufsrechtlichen Voraussetzungen für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.
Sie bestimmt die Voraussetzungen für die Erteilung, das Ruhen, die Rücknahme und den Widerruf der Approbation sowie die Führung der Berufsbezeichnung „Arzt“ bzw. „Ärztin“. Die BÄO bildet zusammen mit der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) und den Heilberufs- bzw. Kammergesetzen der Länder die Grundlage des ärztlichen Berufsrechts.
Zweck
- Zugang zum Arztberuf regeln
- Einheitliche Voraussetzungen für die Approbation schaffen
- Qualität der medizinischen Berufsausübung sichern
- Patientensicherheit gewährleisten
- Berufsrechtliche Grundlagen festlegen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/b_o/
Hinweise
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