ChemVerbotsV - Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz
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ChemVerbotsV - Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz

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Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Kurzbeschreibung

Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) konkretisiert das Chemikaliengesetz (ChemG) und regelt Verbote, Beschränkungen sowie die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse.

Sie enthält Vorschriften über Sachkunde, Abgabebeschränkungen, Dokumentations- und Beratungspflichten sowie Anforderungen an das Inverkehrbringen gefährlicher Chemikalien. Ziel ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor besonderen Gefahren durch bestimmte Chemikalien.


Zweck

  • Gefährliche Chemikalien sicher regulieren
  • Mensch und Umwelt schützen
  • Anforderungen des Chemikaliengesetzes konkretisieren
  • Sachkundige Abgabe gefährlicher Stoffe gewährleisten
  • Missbrauch und Gesundheitsgefahren verhindern

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/

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