DrittelbG - Drittelbeteiligungsgesetz
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DrittelbG - Drittelbeteiligungsgesetz

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Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)

Kurzbeschreibung

Das Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) regelt die Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat bestimmter Kapitalgesellschaften.

Es bestimmt, dass in Unternehmen mit in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats aus Vertretern der Arbeitnehmer besteht und schafft damit eine wichtige Grundlage der Unternehmensmitbestimmung.


Zweck

  • Unternehmensmitbestimmung stärken
  • Arbeitnehmer an der Aufsicht über Unternehmen beteiligen
  • Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat regeln
  • Zusammenarbeit zwischen Anteilseignern und Arbeitnehmern fördern
  • Demokratische Mitwirkung in Unternehmen ermöglichen

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Abschnitte, Paragraphen und Anhänge) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/drittelbg/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

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