Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)
Kurzbeschreibung
Das Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) regelt die Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat bestimmter Kapitalgesellschaften.
Es bestimmt, dass in Unternehmen mit in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats aus Vertretern der Arbeitnehmer besteht und schafft damit eine wichtige Grundlage der Unternehmensmitbestimmung.
Zweck
- Unternehmensmitbestimmung stärken
- Arbeitnehmer an der Aufsicht über Unternehmen beteiligen
- Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat regeln
- Zusammenarbeit zwischen Anteilseignern und Arbeitnehmern fördern
- Demokratische Mitwirkung in Unternehmen ermöglichen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/drittelbg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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