EMFV - Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern
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EMFV - Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern

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Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV)

Kurzbeschreibung

Die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) regelt den Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz.

Sie verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen durch elektromagnetische Felder zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Verordnung enthält insbesondere Vorgaben zu Expositionsgrenzwerten, der Gefährdungsbeurteilung, der Unterweisung der Beschäftigten sowie besonderen Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Personen.


Zweck

  • Beschäftigte vor gesundheitlichen Gefährdungen durch elektromagnetische Felder schützen
  • Expositionsgrenzwerte einhalten
  • Gefährdungsbeurteilungen sicherstellen
  • Geeignete Schutzmaßnahmen festlegen
  • Gesundheitsschutz bei elektromagnetischen Feldern gewährleisten

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Paragraphen und Anhänge) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/emfv/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/emfv/

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