Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV)
Kurzbeschreibung
Die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) regelt den Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz.
Sie verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen durch elektromagnetische Felder zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Verordnung enthält insbesondere Vorgaben zu Expositionsgrenzwerten, der Gefährdungsbeurteilung, der Unterweisung der Beschäftigten sowie besonderen Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Personen.
Zweck
- Beschäftigte vor gesundheitlichen Gefährdungen durch elektromagnetische Felder schützen
- Expositionsgrenzwerte einhalten
- Gefährdungsbeurteilungen sicherstellen
- Geeignete Schutzmaßnahmen festlegen
- Gesundheitsschutz bei elektromagnetischen Feldern gewährleisten
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/emfv/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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