EU Wasserrahmenrichtlinie
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EU Wasserrahmenrichtlinie

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EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)


Kurzbeschreibung

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bildet die zentrale Grundlage der europäischen Wasserpolitik. Ihr Ziel ist der Schutz, die Verbesserung und die nachhaltige Nutzung von Oberflächengewässern, Küstengewässern und Grundwasser in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Die Richtlinie verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz für den Gewässerschutz und betrachtet Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser als zusammenhängende Ökosysteme.


1. Rechtsgrundlage

Europäische Union

  • Richtlinie 2000/60/EG
  • Inkrafttreten: 22. Dezember 2000

Offizielle Bezeichnung:

Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik

Verknüpfung:


2. Ziele der Wasserrahmenrichtlinie

Hauptziele

  • Schutz aller Gewässer
  • Verbesserung der Wasserqualität
  • Vermeidung weiterer Verschlechterungen
  • nachhaltige Wassernutzung
  • Schutz wasserabhängiger Ökosysteme
  • Verringerung der Verschmutzung

Umweltziel

  • Umweltziele
  • Maßnahmenprogramme
  • Fortschrittsberichte

Wasserrahmenrichtlinie EU


Kurzbeschreibung

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU ist ein zentrales Umweltrechtsinstrument, das den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung aller Gewässer in der Europäischen Union regelt.

Ziel ist es, einen „guten Zustand“ aller europäischen Gewässer (Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer) zu erreichen.


1. Rechtsgrundlage

  • Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie)
  • Umsetzung in nationales Recht der Mitgliedstaaten (z. B. Wasserhaushaltsgesetz in Deutschland)

Verknüpfung:


2. Ziele der Wasserrahmenrichtlinie

Hauptziel

  • „guter ökologischer und chemischer Zustand“ aller Gewässer

Weitere Ziele

  • Schutz des Grundwassers
  • Reduzierung von Schadstoffeinträgen
  • nachhaltige Wassernutzung
  • Schutz aquatischer Ökosysteme
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