EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Kurzbeschreibung
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bildet die zentrale Grundlage der europäischen Wasserpolitik. Ihr Ziel ist der Schutz, die Verbesserung und die nachhaltige Nutzung von Oberflächengewässern, Küstengewässern und Grundwasser in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Die Richtlinie verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz für den Gewässerschutz und betrachtet Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser als zusammenhängende Ökosysteme.
1. Rechtsgrundlage
Europäische Union
- Richtlinie 2000/60/EG
- Inkrafttreten: 22. Dezember 2000
Offizielle Bezeichnung:
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
Verknüpfung:
2. Ziele der Wasserrahmenrichtlinie
Hauptziele
- Schutz aller Gewässer
- Verbesserung der Wasserqualität
- Vermeidung weiterer Verschlechterungen
- nachhaltige Wassernutzung
- Schutz wasserabhängiger Ökosysteme
- Verringerung der Verschmutzung
Umweltziel
- Umweltziele
- Maßnahmenprogramme
- Fortschrittsberichte
Wasserrahmenrichtlinie EU
Kurzbeschreibung
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU ist ein zentrales Umweltrechtsinstrument, das den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung aller Gewässer in der Europäischen Union regelt.
Ziel ist es, einen „guten Zustand“ aller europäischen Gewässer (Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer) zu erreichen.
1. Rechtsgrundlage
- Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie)
- Umsetzung in nationales Recht der Mitgliedstaaten (z. B. Wasserhaushaltsgesetz in Deutschland)
Verknüpfung:
2. Ziele der Wasserrahmenrichtlinie
Hauptziel
- „guter ökologischer und chemischer Zustand“ aller Gewässer
Weitere Ziele
- Schutz des Grundwassers
- Reduzierung von Schadstoffeinträgen
- nachhaltige Wassernutzung
- Schutz aquatischer Ökosysteme