Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
Kurzbeschreibung
Das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) ermöglicht Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für einen längeren Zeitraum zu reduzieren, um nahe pflegebedürftige Angehörige zu betreuen.
Es ergänzt das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und enthält Regelungen zur Familienpflegezeit, zum besonderen Kündigungsschutz sowie zu finanziellen Unterstützungsleistungen in Form eines zinslosen staatlichen Darlehens. Ziel ist die bessere Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege.
Zweck
- Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verbessern
- Pflege naher Angehöriger erleichtern
- Beschäftigte während der Pflegephase absichern
- Flexible Arbeitszeitmodelle ermöglichen
- Kündigungsschutz während der Familienpflegezeit gewährleisten
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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