FPfZG - Gesetz über die Familienpflegezeit
Gesetz · AELS Wissensseite

FPfZG - Gesetz über die Familienpflegezeit

Diese AELS-Wissensseite vermittelt zentrale Inhalte zu FPfZG - Gesetz über die Familienpflegezeit, ordnet Zusammenhänge ein und führt zu passenden Quellen und verwandten Themen.

156 Wörter 1 Min. Lesezeit 0 Stichworte 21 Verknüpfungen

Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)

Kurzbeschreibung

Das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) ermöglicht Beschäftigten, ihre Arbeitszeit für einen längeren Zeitraum zu reduzieren, um nahe pflegebedürftige Angehörige zu betreuen.

Es ergänzt das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und enthält Regelungen zur Familienpflegezeit, zum besonderen Kündigungsschutz sowie zu finanziellen Unterstützungsleistungen in Form eines zinslosen staatlichen Darlehens. Ziel ist die bessere Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege.


Zweck

  • Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verbessern
  • Pflege naher Angehöriger erleichtern
  • Beschäftigte während der Pflegephase absichern
  • Flexible Arbeitszeitmodelle ermöglichen
  • Kündigungsschutz während der Familienpflegezeit gewährleisten

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg/

Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.

Alle automatisch erzeugten Daten (Index, Beziehungen, Qualitätsbewertung usw.) werden ausschließlich in den AELS-Datenstrukturen gespeichert und niemals in dieser Datei.

Empfehlungen

Ähnliche Inhalte zu FPfZG - Gesetz über die Familienpflegezeit

AELS

Hinweis

Keine Rechtsberatung

Diese Inhalte dienen der Information, Orientierung und Wissensorganisation. Für verbindliche Rechtsberatung sind qualifizierte Stellen wie Anwältinnen, Gewerkschaften oder zuständige Beratungsstellen einzubeziehen.