Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)
Kurzbeschreibung
Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) regelt den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb, Gebrauch und Offenlegung.
Es definiert erstmals gesetzlich den Begriff des Geschäftsgeheimnisses und legt fest, unter welchen Voraussetzungen Informationen geschützt sind. Zudem regelt es die Ansprüche bei Rechtsverletzungen sowie Ausnahmen, insbesondere zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern), Beschäftigten und der Presse.
Zweck
- Geschäftsgeheimnisse wirksam schützen
- Innovationen und Know-how sichern
- Fairen Wettbewerb fördern
- Rechtsverletzungen verhindern
- Rechtssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte schaffen
- EU-Vorgaben zum Geheimnisschutz umsetzen
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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