Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
Kurzbeschreibung
Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) regelt die nationale und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen sowie auf Binnengewässern.
Sie setzt internationale Gefahrgutvorschriften in deutsches Recht um und legt Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung, Beförderung, Dokumentation und die Verantwortlichkeiten aller am Gefahrguttransport Beteiligten fest.
Zweck
- Sicheren Transport gefährlicher Güter gewährleisten
- Menschen, Umwelt und Sachwerte schützen
- Internationale Gefahrgutvorschriften umsetzen
- Verantwortlichkeiten aller Beteiligten festlegen
- Einheitliche Gefahrgutvorschriften im Inland sicherstellen
Themen
Die detaillierte Struktur der Verordnung (Abschnitte, Paragraphen und Anhänge) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/ggvseb/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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