Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Kurzbeschreibung
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße melden oder offenlegen.
Es verpflichtet bestimmte Unternehmen und öffentliche Stellen zur Einrichtung interner Meldestellen und schützt Hinweisgeber vor Benachteiligungen und Repressalien.
Zweck
- Hinweisgeber wirksam schützen
- Rechtsverstöße frühzeitig aufdecken
- Sichere interne und externe Meldewege schaffen
- Repressalien gegen Hinweisgeber verhindern
- Compliance und Integrität in Unternehmen stärken
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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