Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Kurzbeschreibung
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die Verhütung, Erkennung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen.
Es enthält Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten, zu Meldepflichten, Schutzmaßnahmen, Tätigkeitsverboten sowie zur Zusammenarbeit der Gesundheitsbehörden. Für Arbeitgeber und Beschäftigte enthält es insbesondere Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz und zu besonderen Tätigkeiten im Gesundheits-, Lebensmittel- und Pflegebereich.
Zweck
- Infektionskrankheiten verhindern und bekämpfen
- Gesundheit der Bevölkerung schützen
- Betriebliche Hygienestandards sicherstellen
- Meldepflichten und Schutzmaßnahmen regeln
- Gesundheitsbehörden wirksame Eingriffsmöglichkeiten geben
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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