Insolvenzordnung (InsO)
Kurzbeschreibung
Die Insolvenzordnung (InsO) regelt die Durchführung von Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher und juristischer Personen.
Sie enthält Vorschriften zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger, zur Sanierung von Unternehmen, zur Eigenverwaltung, zum Schutzschirmverfahren sowie zur Restschuldbefreiung. Für Arbeitnehmer regelt sie insbesondere die Auswirkungen einer Unternehmensinsolvenz auf Arbeitsverhältnisse.
Zweck
- Geordnetes Insolvenzverfahren sicherstellen
- Gläubiger gemeinschaftlich befriedigen
- Unternehmen sanieren und erhalten
- Arbeitsplätze möglichst sichern
- Rechtssicherheit für Schuldner und Gläubiger schaffen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/
Hinweise
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