Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Kurzbeschreibung
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im Arbeitsleben.
Es enthält Vorschriften über die zulässige Beschäftigung, Arbeitszeiten, Ruhepausen, Urlaub, Berufsschulzeiten, gefährliche Arbeiten sowie den Gesundheits- und Unfallschutz und dient dem besonderen Schutz junger Beschäftigter während Ausbildung und Berufseinstieg.
Zweck
- Gesundheit und Entwicklung Jugendlicher schützen
- Sichere Ausbildung und Beschäftigung gewährleisten
- Arbeitszeiten und Ruhezeiten regeln
- Gefährliche Arbeiten für Jugendliche begrenzen
- Vereinbarkeit von Ausbildung und Berufsschule sicherstellen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/
Hinweise
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