JArbSchG - Jugendarbeitsschutzgesetz
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JArbSchG - Jugendarbeitsschutzgesetz

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Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Kurzbeschreibung

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im Arbeitsleben.

Es enthält Vorschriften über die zulässige Beschäftigung, Arbeitszeiten, Ruhepausen, Urlaub, Berufsschulzeiten, gefährliche Arbeiten sowie den Gesundheits- und Unfallschutz und dient dem besonderen Schutz junger Beschäftigter während Ausbildung und Berufseinstieg.


Zweck

  • Gesundheit und Entwicklung Jugendlicher schützen
  • Sichere Ausbildung und Beschäftigung gewährleisten
  • Arbeitszeiten und Ruhezeiten regeln
  • Gefährliche Arbeiten für Jugendliche begrenzen
  • Vereinbarkeit von Ausbildung und Berufsschule sicherstellen

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Abschnitte, Paragraphen und Anhänge) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/

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