Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV)
Kurzbeschreibung
Die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) konkretisiert das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und regelt, unter welchen Voraussetzungen Kinder ausnahmsweise beschäftigt werden dürfen.
Sie enthält insbesondere Vorschriften über zulässige leichte Tätigkeiten, Ferienbeschäftigungen, kulturelle und künstlerische Mitwirkungen sowie die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz. Ziel ist es, Kinder vor gesundheitlichen, körperlichen und seelischen Gefährdungen durch Arbeit zu schützen.
Zweck
- Kinder vor Gefährdungen durch Arbeit schützen
- Zulässige Beschäftigungen eindeutig festlegen
- Gesundheit und Entwicklung von Kindern sichern
- Arbeitgebern rechtssichere Vorgaben geben
- Jugendarbeitsschutz konkretisieren
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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