KindArbSchV - Kinderarbeitsschutzverordnung
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KindArbSchV - Kinderarbeitsschutzverordnung

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Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV)

Kurzbeschreibung

Die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) konkretisiert das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und regelt, unter welchen Voraussetzungen Kinder ausnahmsweise beschäftigt werden dürfen.

Sie enthält insbesondere Vorschriften über zulässige leichte Tätigkeiten, Ferienbeschäftigungen, kulturelle und künstlerische Mitwirkungen sowie die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz. Ziel ist es, Kinder vor gesundheitlichen, körperlichen und seelischen Gefährdungen durch Arbeit zu schützen.


Zweck

  • Kinder vor Gefährdungen durch Arbeit schützen
  • Zulässige Beschäftigungen eindeutig festlegen
  • Gesundheit und Entwicklung von Kindern sichern
  • Arbeitgebern rechtssichere Vorgaben geben
  • Jugendarbeitsschutz konkretisieren

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/

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