Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Kurzbeschreibung
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bildet die zentrale gesetzliche Grundlage des deutschen Abfallrechts. Es regelt die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen sowie den Schutz von Mensch und Umwelt durch eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft.
Es verfolgt das Ziel, natürliche Ressourcen zu schonen, die Umweltbelastung zu reduzieren und eine umweltverträgliche Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.
Zweck
- Kreislaufwirtschaft fördern
- Abfallvermeidung stärken
- Ressourcen schonen
- Umweltverträgliche Abfallbewirtschaftung sicherstellen
- Mensch und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen von Abfällen schützen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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