Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
Kurzbeschreibung
Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) regelt den Schutz der Beschäftigten bei der manuellen Handhabung von Lasten am Arbeitsplatz.
Sie verpflichtet Arbeitgeber dazu, Gefährdungen durch das Heben, Tragen, Ziehen, Schieben oder Halten von Lasten zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung gesundheitlicher Belastungen zu treffen. Ziel ist es, insbesondere Muskel-Skelett-Erkrankungen und Rückenbelastungen vorzubeugen.
Zweck
- Gesundheit der Beschäftigten schützen
- Muskel-Skelett-Erkrankungen vorbeugen
- Gefährdungen durch manuelle Lastenhandhabung vermeiden
- Ergonomische Arbeitsbedingungen fördern
- Arbeitgeber zu geeigneten Schutzmaßnahmen verpflichten
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/lasthandhabv/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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