LasthandhabV - Lastenhandhabungsverordnung
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LasthandhabV - Lastenhandhabungsverordnung

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Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)

Kurzbeschreibung

Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) regelt den Schutz der Beschäftigten bei der manuellen Handhabung von Lasten am Arbeitsplatz.

Sie verpflichtet Arbeitgeber dazu, Gefährdungen durch das Heben, Tragen, Ziehen, Schieben oder Halten von Lasten zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung gesundheitlicher Belastungen zu treffen. Ziel ist es, insbesondere Muskel-Skelett-Erkrankungen und Rückenbelastungen vorzubeugen.


Zweck

  • Gesundheit der Beschäftigten schützen
  • Muskel-Skelett-Erkrankungen vorbeugen
  • Gefährdungen durch manuelle Lastenhandhabung vermeiden
  • Ergonomische Arbeitsbedingungen fördern
  • Arbeitgeber zu geeigneten Schutzmaßnahmen verpflichten

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Paragraphen und Anhänge) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/lasthandhabv/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/lasthandhabv/

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