Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Kurzbeschreibung
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten einzuhalten.
Es schreibt insbesondere Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren sowie eine regelmäßige Berichterstattung vor und soll Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltbeeinträchtigungen entlang der Lieferkette verhindern.
Zweck
- Menschenrechte in Lieferketten schützen
- Umweltbezogene Risiken reduzieren
- Unternehmensverantwortung stärken
- Transparenz in globalen Lieferketten schaffen
- Nachhaltiges Wirtschaften fördern
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Abschnitte, Paragraphen und Anhänge) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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