LkSG - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
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LkSG - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Kurzbeschreibung

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten einzuhalten.

Es schreibt insbesondere Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren sowie eine regelmäßige Berichterstattung vor und soll Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltbeeinträchtigungen entlang der Lieferkette verhindern.


Zweck

  • Menschenrechte in Lieferketten schützen
  • Umweltbezogene Risiken reduzieren
  • Unternehmensverantwortung stärken
  • Transparenz in globalen Lieferketten schaffen
  • Nachhaltiges Wirtschaften fördern

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Abschnitte, Paragraphen und Anhänge) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/

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