Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
Kurzbeschreibung
Die LuftPersV regelt die Ausbildung, Zulassung, Lizenzierung und Qualifikation des Luftfahrtpersonals in Deutschland.
Sie enthält Vorschriften über den Erwerb, die Erweiterung, den Erhalt und den Entzug von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrtpersonal. Dazu gehören insbesondere Piloten, Fluglehrer sowie weiteres fliegerisches Personal. Die Verordnung ergänzt das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und setzt nationale sowie europäische Vorgaben, insbesondere der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), um.
Zweck
- Sicherheit im Luftverkehr gewährleisten
- Einheitliche Anforderungen an Luftfahrtpersonal schaffen
- Qualifikation und Tauglichkeit sicherstellen
- Luftverkehrsgesetz konkretisieren
- Europäische Luftfahrtstandards umsetzen
Themen
Die detaillierte Struktur der Verordnung (Teile, Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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