LuftPersV - Verordnung über Luftfahrtpersonal
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LuftPersV - Verordnung über Luftfahrtpersonal

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Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)

Kurzbeschreibung

Die LuftPersV regelt die Ausbildung, Zulassung, Lizenzierung und Qualifikation des Luftfahrtpersonals in Deutschland.

Sie enthält Vorschriften über den Erwerb, die Erweiterung, den Erhalt und den Entzug von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrtpersonal. Dazu gehören insbesondere Piloten, Fluglehrer sowie weiteres fliegerisches Personal. Die Verordnung ergänzt das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und setzt nationale sowie europäische Vorgaben, insbesondere der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), um.


Zweck

  • Sicherheit im Luftverkehr gewährleisten
  • Einheitliche Anforderungen an Luftfahrtpersonal schaffen
  • Qualifikation und Tauglichkeit sicherstellen
  • Luftverkehrsgesetz konkretisieren
  • Europäische Luftfahrtstandards umsetzen

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Teile, Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/

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