Medizinische-Technologen-Gesetz (MTBG)
Kurzbeschreibung
Das Medizinische-Technologen-Gesetz (MTBG) regelt die Ausbildung, Prüfung, Berufszulassung und Führung der Berufsbezeichnungen der Berufe in der medizinischen Technologie.
Es ersetzt das frühere MTA-Gesetz und schafft ein modernes Ausbildungs- und Berufsrecht für Medizinische Technologinnen und Technologen in den Bereichen Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin. Ziel ist eine qualitativ hochwertige Diagnostik und eine sichere Patientenversorgung.
Zweck
- Einheitliche Ausbildung medizinischer Technologen gewährleisten
- Berufszugang bundeseinheitlich regeln
- Qualität diagnostischer Verfahren sichern
- Patientensicherheit stärken
- Moderne Ausbildungsstandards schaffen
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/mtbg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/mtbg/
Das Gesetz wird häufig noch als MTA-G bezeichnet. Die offizielle Bezeichnung lautet jedoch seit der Neuregelung Medizinische-Technologen-Gesetz (MTBG).
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