OStrV - Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
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OStrV - Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung

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Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)

Kurzbeschreibung

Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) regelt den Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz.

Sie verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen durch Laserstrahlung sowie ultraviolette, sichtbare und infrarote Strahlung zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Die Verordnung enthält Vorgaben zu Expositionsgrenzwerten, Unterweisungen sowie besonderen Schutzmaßnahmen für Beschäftigte.


Zweck

  • Beschäftigte vor künstlicher optischer Strahlung schützen
  • Augen- und Hautschäden verhindern
  • Expositionsgrenzwerte einhalten
  • Gefährdungsbeurteilungen sicherstellen
  • Geeignete Schutzmaßnahmen festlegen

Themen

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Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/ostrv/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/ostrv/

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