Patentgesetz (PatG)
Kurzbeschreibung
Das Patentgesetz (PatG) regelt den Schutz technischer Erfindungen in Deutschland.
Es bestimmt die Voraussetzungen für die Erteilung von Patenten, die Rechte und Pflichten von Patentinhabern sowie die Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Darüber hinaus enthält es Vorschriften über Patentverletzungen, Lizenzen und den Rechtsschutz.
Zweck
- Technische Erfindungen schützen
- Innovation und Forschung fördern
- Ausschließlichkeitsrechte für Erfinder schaffen
- Verfahren zur Patenterteilung regeln
- Rechtssicherheit im gewerblichen Rechtsschutz gewährleisten
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/patg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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