PflBG - Pflegeberufegesetz
Gesetz · AELS Wissensseite

PflBG - Pflegeberufegesetz

Diese AELS-Wissensseite vermittelt zentrale Inhalte zu PflBG - Pflegeberufegesetz, ordnet Zusammenhänge ein und führt zu passenden Quellen und verwandten Themen.

153 Wörter 1 Min. Lesezeit 0 Stichworte 21 Verknüpfungen

Pflegeberufegesetz (PflBG)

Kurzbeschreibung

Das Pflegeberufegesetz (PflBG) regelt die Ausbildung, Qualifikation und Berufsausübung in den Pflegeberufen in Deutschland.

Es führte die generalistische Pflegeausbildung ein und enthält Vorschriften über die Ausbildung, staatliche Prüfung, Berufszulassung sowie die Rechte und Pflichten der an der Pflegeausbildung beteiligten Einrichtungen. Ziel ist es, eine hochwertige und einheitliche Ausbildung in der Pflege sicherzustellen.


Zweck

  • Einheitliche Pflegeausbildung gewährleisten
  • Qualität der pflegerischen Versorgung sichern
  • Berufliche Handlungskompetenz fördern
  • Ausbildungsstandards vereinheitlichen
  • Attraktivität der Pflegeberufe stärken

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Kapitel, Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/

Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.

Alle automatisch erzeugten Daten (Index, Beziehungen, Qualitätsbewertung usw.) werden ausschließlich in den AELS-Datenstrukturen gespeichert und niemals in dieser Datei.

Empfehlungen

Ähnliche Inhalte zu PflBG - Pflegeberufegesetz

AELS

Hinweis

Keine Rechtsberatung

Diese Inhalte dienen der Information, Orientierung und Wissensorganisation. Für verbindliche Rechtsberatung sind qualifizierte Stellen wie Anwältinnen, Gewerkschaften oder zuständige Beratungsstellen einzubeziehen.