Pflegeberufegesetz (PflBG)
Kurzbeschreibung
Das Pflegeberufegesetz (PflBG) regelt die Ausbildung, Qualifikation und Berufsausübung in den Pflegeberufen in Deutschland.
Es führte die generalistische Pflegeausbildung ein und enthält Vorschriften über die Ausbildung, staatliche Prüfung, Berufszulassung sowie die Rechte und Pflichten der an der Pflegeausbildung beteiligten Einrichtungen. Ziel ist es, eine hochwertige und einheitliche Ausbildung in der Pflege sicherzustellen.
Zweck
- Einheitliche Pflegeausbildung gewährleisten
- Qualität der pflegerischen Versorgung sichern
- Berufliche Handlungskompetenz fördern
- Ausbildungsstandards vereinheitlichen
- Attraktivität der Pflegeberufe stärken
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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