PflegeZG - Pflegezeitgesetz
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Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

Kurzbeschreibung

Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ermöglicht Beschäftigten, sich zur Pflege naher Angehöriger ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen.

Es regelt insbesondere die kurzzeitige Arbeitsverhinderung, die Pflegezeit, den Kündigungsschutz während der Freistellung sowie die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege.


Zweck

  • Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verbessern
  • Pflege naher Angehöriger ermöglichen
  • Beschäftigte während der Pflege absichern
  • Kündigungsschutz während der Pflegezeit gewährleisten
  • Familien bei Pflegeaufgaben unterstützen

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Abschnitte, Paragraphen und Anhänge) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/

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