PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Kurzbeschreibung
Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) regelt die Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) bei der Arbeit.
Sie verpflichtet Arbeitgeber, persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen, wenn Gefährdungen nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden werden können. Außerdem enthält sie Vorgaben zur Auswahl, Benutzung, Unterweisung und Instandhaltung der PSA.
Zweck
- Beschäftigte vor arbeitsbedingten Gefährdungen schützen
- Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung sicherstellen
- Ordnungsgemäße Benutzung der PSA gewährleisten
- Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhindern
- Arbeitgeberpflichten im Bereich der PSA konkretisieren
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/psa-bv/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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