PSA-BV - PSA-Benutzungsverordnung
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PSA-BV - PSA-Benutzungsverordnung

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PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

Kurzbeschreibung

Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) regelt die Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) bei der Arbeit.

Sie verpflichtet Arbeitgeber, persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen, wenn Gefährdungen nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden werden können. Außerdem enthält sie Vorgaben zur Auswahl, Benutzung, Unterweisung und Instandhaltung der PSA.


Zweck

  • Beschäftigte vor arbeitsbedingten Gefährdungen schützen
  • Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung sicherstellen
  • Ordnungsgemäße Benutzung der PSA gewährleisten
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhindern
  • Arbeitgeberpflichten im Bereich der PSA konkretisieren

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Paragraphen und Anhänge) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/psa-bv/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/psa-bv/

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