SchwarzArbG - Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
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SchwarzArbG - Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

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Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)

Kurzbeschreibung

Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) regelt die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Deutschland.

Es bestimmt die Zuständigkeiten der Behörden – insbesondere der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung – und enthält Vorschriften über Kontrollen, Ermittlungsbefugnisse sowie die Zusammenarbeit verschiedener Behörden. Ziel ist es, legale Beschäftigung zu fördern, Sozialversicherungssysteme zu schützen und Wettbewerbsverzerrungen durch illegale Beschäftigung zu verhindern.


Zweck

  • Schwarzarbeit bekämpfen
  • Illegale Beschäftigung verhindern
  • Sozialversicherungssysteme schützen
  • Fairen Wettbewerb sichern
  • Rechte von Beschäftigten stärken
  • Steuer- und Beitragsausfälle vermeiden

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/

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