Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
Kurzbeschreibung
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) regelt die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Deutschland.
Es bestimmt die Zuständigkeiten der Behörden – insbesondere der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung – und enthält Vorschriften über Kontrollen, Ermittlungsbefugnisse sowie die Zusammenarbeit verschiedener Behörden. Ziel ist es, legale Beschäftigung zu fördern, Sozialversicherungssysteme zu schützen und Wettbewerbsverzerrungen durch illegale Beschäftigung zu verhindern.
Zweck
- Schwarzarbeit bekämpfen
- Illegale Beschäftigung verhindern
- Sozialversicherungssysteme schützen
- Fairen Wettbewerb sichern
- Rechte von Beschäftigten stärken
- Steuer- und Beitragsausfälle vermeiden
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/
Hinweise
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