SE-Beteiligungsgesetz (SEBG)
Kurzbeschreibung
Das SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) regelt die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea – SE).
Es bestimmt insbesondere das Verfahren zur Aushandlung der Arbeitnehmerbeteiligung, die Bildung eines Besonderen Verhandlungsgremiums (BVG), die Einrichtung eines SE-Betriebsrats sowie die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Leitungs- und Aufsichtsorganen einer SE.
Zweck
- Arbeitnehmerbeteiligung in Europäischen Gesellschaften sicherstellen
- Mitbestimmungsrechte bei der Gründung einer SE schützen
- Europäische Beteiligungsverfahren regeln
- Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern und Unternehmensleitung fördern
- Europäische Mitbestimmung rechtssicher ausgestalten
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/sebg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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