SGB 1 - Sozialgesetzbuch Erstes Buch (I)
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SGB 1 - Sozialgesetzbuch Erstes Buch (I)

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Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)

Kurzbeschreibung

Das Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) enthält die allgemeinen Grundsätze des deutschen Sozialrechts.

Es definiert die grundlegenden Rechte und Pflichten der Leistungsberechtigten und Sozialleistungsträger sowie die gemeinsamen Regelungen, die für alle weiteren Bücher des Sozialgesetzbuches gelten. Damit bildet das SGB I die Grundlage des gesamten Sozialgesetzbuches.


Zweck

  • Grundprinzipien des Sozialrechts festlegen
  • Rechte der Leistungsberechtigten stärken
  • Pflichten der Sozialleistungsträger regeln
  • Einheitliche Grundlagen für alle Sozialgesetzbücher schaffen
  • Sozialstaatliche Leistungen transparent ausgestalten

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Abschnitte, Paragraphen und Anhänge) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/

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