Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
Kurzbeschreibung
Das Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) enthält die allgemeinen Grundsätze des deutschen Sozialrechts.
Es definiert die grundlegenden Rechte und Pflichten der Leistungsberechtigten und Sozialleistungsträger sowie die gemeinsamen Regelungen, die für alle weiteren Bücher des Sozialgesetzbuches gelten. Damit bildet das SGB I die Grundlage des gesamten Sozialgesetzbuches.
Zweck
- Grundprinzipien des Sozialrechts festlegen
- Rechte der Leistungsberechtigten stärken
- Pflichten der Sozialleistungsträger regeln
- Einheitliche Grundlagen für alle Sozialgesetzbücher schaffen
- Sozialstaatliche Leistungen transparent ausgestalten
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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