SGB 14 - Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (XIV)
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SGB 14 - Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (XIV)

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Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV)

Kurzbeschreibung

Das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) regelt das Recht der Sozialen Entschädigung in Deutschland.

Es enthält Vorschriften über Leistungen für Personen, die durch bestimmte schädigende Ereignisse gesundheitliche Schäden erlitten haben, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene. Dazu gehören insbesondere Ansprüche auf Heilbehandlung, Rehabilitation, Teilhabeleistungen, finanzielle Entschädigung und Versorgung.


Zweck

  • Geschädigte und Hinterbliebene unterstützen
  • Gesundheitliche und soziale Folgen von Schädigungen ausgleichen
  • Rehabilitation und Teilhabe fördern
  • Soziale Entschädigungsleistungen vereinheitlichen
  • Rechtssicherheit im Entschädigungsrecht schaffen

Themen

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Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_14/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

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