Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV)
Kurzbeschreibung
Das Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) regelt das Recht der Sozialen Entschädigung in Deutschland.
Es enthält Vorschriften über Leistungen für Personen, die durch bestimmte schädigende Ereignisse gesundheitliche Schäden erlitten haben, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene. Dazu gehören insbesondere Ansprüche auf Heilbehandlung, Rehabilitation, Teilhabeleistungen, finanzielle Entschädigung und Versorgung.
Zweck
- Geschädigte und Hinterbliebene unterstützen
- Gesundheitliche und soziale Folgen von Schädigungen ausgleichen
- Rehabilitation und Teilhabe fördern
- Soziale Entschädigungsleistungen vereinheitlichen
- Rechtssicherheit im Entschädigungsrecht schaffen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_14/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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