Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
Kurzbeschreibung
Das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld).
Es bestimmt die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch, die Aufgaben der Jobcenter sowie die Rechte und Pflichten leistungsberechtigter Personen. Ziel ist es, den Lebensunterhalt zu sichern und die Eingliederung in Arbeit zu fördern.
Zweck
- Existenzminimum sichern
- Eingliederung in Arbeit fördern
- Hilfebedürftigkeit überwinden
- Soziale Teilhabe ermöglichen
- Einheitliche Grundsicherung gewährleisten
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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