Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
Kurzbeschreibung
Das Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) enthält die gemeinsamen Vorschriften für die gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland.
Es regelt insbesondere die grundlegenden Begriffe der Beschäftigung, Versicherungspflicht, Beitragspflicht, Meldeverfahren sowie die Organisation der Sozialversicherungsträger. Das SGB IV bildet die gemeinsame Grundlage für nahezu alle Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung.
Zweck
- Einheitliche Grundlagen der Sozialversicherung schaffen
- Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten regeln
- Beitrags- und Meldeverfahren vereinheitlichen
- Organisation der Sozialversicherung festlegen
- Rechtssicherheit im Sozialversicherungsrecht gewährleisten
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/
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