Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Kurzbeschreibung
Das Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) regelt die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland.
Es enthält Vorschriften über die Versicherungspflicht, Rentenleistungen, Erwerbsminderungsrenten, medizinische und berufliche Rehabilitation sowie die Rechte und Pflichten von Versicherten, Arbeitgebern und Rentenversicherungsträgern.
Zweck
- Altersvorsorge durch die gesetzliche Rentenversicherung sichern
- Erwerbsminderung absichern
- Rehabilitation vor Rente fördern
- Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen
- Einheitliche Grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung schaffen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
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