SGB 6 - Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (VI)
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SGB 6 - Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (VI)

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Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

Kurzbeschreibung

Das Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) regelt die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland.

Es enthält Vorschriften über die Versicherungspflicht, Rentenleistungen, Erwerbsminderungsrenten, medizinische und berufliche Rehabilitation sowie die Rechte und Pflichten von Versicherten, Arbeitgebern und Rentenversicherungsträgern.


Zweck

  • Altersvorsorge durch die gesetzliche Rentenversicherung sichern
  • Erwerbsminderung absichern
  • Rehabilitation vor Rente fördern
  • Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen
  • Einheitliche Grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung schaffen

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Abschnitte, Kapitel, Paragraphen und Anhänge) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/

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