SprAuG - Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
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SprAuG - Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten

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Sprecherausschussgesetz (SprAuG)

Kurzbeschreibung

Das Sprecherausschussgesetz (SprAuG) regelt die Wahl, Aufgaben und Rechte der Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten in privaten Unternehmen.

Es schafft eine eigenständige Interessenvertretung für leitende Angestellte, die nicht vom Betriebsverfassungsgesetz erfasst werden. Das Gesetz enthält Regelungen zur Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber sowie zur Beteiligung des Sprecherausschusses bei personellen und organisatorischen Maßnahmen.


Zweck

  • Interessen leitender Angestellter vertreten
  • Wahl und Tätigkeit von Sprecherausschüssen regeln
  • Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Sprecherausschuss fördern
  • Beteiligungsrechte leitender Angestellter sichern
  • Rechtssicherheit bei der Interessenvertretung schaffen

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Abschnitte, Paragraphen und Anhänge) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/spraug/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

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